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Kurzzeitpflege
Viele Pflegebedürftige, die bislang noch zuhause gelebt haben, kommen in Situationen, in denen sie vorübergehend nicht zuhause bleiben können. Zum Beispiel nach einer Operation oder weil die pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren. Unser Haus bietet deshalb die so genannte Kurzzeit- und Verhinderungspflege an, die es Pflegebedürftigen ermöglicht, auch auf kurze Zeit bei uns einzuziehen.
Das Ziel ist dabei immer, die Selbstständigkeit und Mobilität der Kurzzeitbewohner zu fördern und sie wieder auf das Leben zuhause vorzubereiten. Dabei zeigt die Erfahrung: Je früher Pflegebedürftige die Möglichkeit der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wahrnehmen, desto besser sind die Erfolge. So kommt es, dass viele, die die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, letztendlich länger zuhause wohnen bleiben können.
Die Unterschiede zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege:
Kurzzeitpflege bietet sich zum Beispiel an,
- wenn nach einer OP das Alleinleben noch nicht möglich ist.
- um die Zeit bis zur Reha zu überbrücken.
- wenn die häusliche Pflege noch organisiert werden muss.
- wenn die Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub ausfällt.
- um zu schauen, ob die stationäre Pflege eine sinnvolle Alternative zum Leben zuhause ist.
Die Kosten für den Pflegeaufwand übernimmt die Pflegekasse für maximal vier Wochen im Kalenderjahr.
Verhinderungspflege bietet sich zum Beispiel an,
- wenn pflegende Angehörige von ihrer Aufgabe pausieren möchten.
- wenn pflegende Angehörige Urlaub machen möchten.
- wenn pflegende Angehörige in Kur gehen möchten.
- um Zeit zu überbrücken, wenn der Pflegende durch Krankheit ausfällt.
Auch hier trägt die Pflegekasse die Kosten für den Pflegeaufwand für bis zu vier Wochen im Jahr.
In einem Jahr kann man sowohl für vier Wochen Kurzzeitpflege als auch für vier Wochen Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. So werden für bis zu acht Wochen im Jahr die Kosten für Betreuung und Pflege von der Pflegekasse übernommen.